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Präsentation des Master-Studiengangs

Master-Studiengang „Sprache und Kultur im deutschsprachigen Raum“

Weitere Informationen in der Studienordnung (auf Griechisch) im Regierungsanzeiger (FEK) 3808/15.10.2019

Der MA-Studiengang „Sprache und Kultur im deutschsprachigen Raum“ der Abteilung für Deutsche Sprache und Philologie der Aristoteles-Universität Thessaloniki (A.U.Th.) führt seit seiner Gründung 2006 erfolgreich Studierende zum Master-Abschluss und weiter zur Promotion zum Dr. phil.

Der MA-Studiengang bietet zwei Spezialisierungen an:

  • A. Linguistik und Didaktik
  • B. Literatur- und Kulturwissenschaften

Regelstudienzeit: 4 Semester (insgesamt 120 ECTS)

Studiengebühr: Ohne Studiengebühren, die Teilnahme ist kostenlos

Der MA-Studiengang verfolgt folgende Ziele:

  • Vermittlung von Fachkenntnissen und Kompetenzen zur Anwendung in den Disziplinen:
    • Linguistik
    • Didaktik-Methodik
    • Literatur
    • Übersetzung
    • Kulturwissenschaften
  • Erwerb von Kompetenzen für:
    • wissenschaftliche Forschung mit unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen,
    • kollaborative Formen des Lernens,
    • die Nutzung neuer Technologien und das lebenslange Lernen.

Im Rahmen des MA-Studiengangs ist kein Praktikum vorgesehen, da dieses bereits im Diplomstudiengang angeboten wird.

Zulassung, Ausschreibung von Stellen und Bewerbung:
Zugelassen
zum Masterstudiengang „Sprache und Kultur im deutschsprachigen Raum“ werden nach erfolgreichem Bestehen einer Aufnahmeprüfung:

  • Absolvent*innen Germanistischer Abteilungen aller Hochschulen des In- und Auslands
  • Absolvent*innen verwandter Fachbereiche des In- und Auslands

Absolvent*innen ausländischer Hochschulen benötigen die Anerkennung ihrer BA-Abschlüsse von DOATAP (Hellenic National Academic Recognition and Information Center).

Die Ausschreibung von Stellen, die Termine für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen und die Durchführung der Aufnahmeprüfung werden Ende Juni des akademischen Jahres für das folgende bekanntgegeben. Beachten Sie, dass Terminänderungen falls erforderlich vorgenommen werden können.

Bewerbungszeitraum ist in der Regel von Ende August bis Anfang September (siehe Juni-Ausschreibung in den NEWS).

Anzahl der jährlich neuen Studienplätze:

  • 14 Studienplätze
    • 7 für die Spezialisierung in „Linguistik und Didaktik“
    • 7 für die Spezialisierung in „Literatur und Kulturwissenschaften“

Laut Studienordnung des MA-Studiengangs können in einer Spezialisierung mehr Bewerber*innen aufgenommen werden, wenn in der anderen Spezialisierung die Zahl der Zulassungen weniger als 7 ist. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 14 Bewerber*innen aufgenommen werden.

Weitere Bedingungen für die Aufnahme sind:

  • Hochschulabschluss zumindest mit der Note „gut“
  • ausgezeichnete Kenntnisse der griechischen und deutschen Sprache
  • sehr gute Kenntnisse einer dritten Sprache

Auswahlkriterien zur Zulassung:

  • Schriftliche Aufnahmeprüfung zählt zu: 40%
  • Note des Hochschulabschlusses zu: 10%
  • Notendurchschnitt der für die gewählte Spezialisierung relevanten Lehrveranstaltungen aus dem BA-Studium zu: 30%
  • Interview zu: 10%
  • Sonstige Qualifikationen (Forschungsarbeiten, Veröffentlichungen, Vorträge, Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen/Seminaren, BA-Abschlussarbeit, zusätzliche Sprachzertifikate usw.) zu: 10%.

Einreichung der Bewerbungsunterlagen:

Folgende Unterlagen sind von den Bewerber*innen einzureichen:

  • Antragsformular
  • Schriftliches Motivationsschreiben (ca. 300 Wörter)
  • Lebenslauf
  • Kopie des Hochschulabschlusses (ggf. mit offizieller Anerkennung vom DOATAP/Hellenic National Academic Recognition and Information Center)
  • Diploma Supplement
  • Kopien der BA-Abschlussarbeit, von Veröffentlichungen oder Bescheinigungen über einschlägige wissenschaftliche Tätigkeiten, sofern vorhanden

Aufnahmeprüfung:

  • Die schriftliche Prüfung und das mündliche Interview (s. auch § 4 der Studienordnung) werden in deutscher und griechischer Sprache durchgeführt.
  • Es gibt keine bestimmten Vorkenntnisse, die abgefragt werden. Vorausgesetzt wird, dass die Bewerber*innen umfassendes Wissen und Kenntnisse in Bezug auf die gewählten Teildisziplinen der Spezialisierung aus dem BA-Studiengang mitbringen. Es wird jedoch empfohlen, dass die Kandidat*innen mit den in ihrer Spezialisierung etablierten Verfahren in Bezug auf Forschungsmethoden (und Forschungsinstrumente) und dem Verfassen wissenschaftlicher Texte (z.B. das Verfassen eines Forschungsvorhabens/-designs) vertraut sind. Die Bibliothek unserer Abteilung (Recherche unter hier) verfügt über ausreichende Literatur dafür.
  • Bewertet bei der schriftlichen Aufnahmeprüfung wird:
    • die Fähigkeit des Lesens und Verstehens eines wissenschaftlichen Textes in deutscher Sprache,
    • die Fähigkeit der Kanditat*innen, kritisch zu denken, und
    • die Fähigkeit, mit wissenschaftlichen Fragen umzugehen, und zwar je nach Spezialisierung wissenschaftliche Texte zu verstehen und zu verfassen.
  • Das Interview (in deutscher Sprache) dient dazu, die allgemeinen Interessen der Bewerber*innen, ihre Motivation für das angestrebte Studium und ihre spezifischen wissenschaftlichen Kompetenzen zu erkunden.

Regelstudienzeit:

Die Regelstudienzeit beträgt mindestens 4 Semester; darüber hinaus bestehen die Möglichkeiten einer:

  • Beurlaubung für max. 2 Semester
  • Studienzeitverlängerung (in besonderen Fällen) für max. 2 Semester über die Regelstudienzeit hinaus für das Verfassen und Einreichen der Masterarbeit (s. auch § 5 der Studienordnung)

Leistungen (insgesamt 120 ECTS):

  • 9 Wahlpflichtfächer in Deutsch (mit Ausnahme einiger Lehrveranstaltungen in Griechisch)
  • Kolloquium
  • MA-Abschlussarbeit (s. auch § 6 der Studienordnung)

Anmerkung: Bei den Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigte Abwesenheit in mehr als 3 Sitzungen führt zum Nicht-Bestehen der Lehrveranstaltung. Eine nicht bestandene Lehrveranstaltung kann nicht wiederholt werden. Es muss dafür eine andere absolviert werden.

Inhalte der Lehrveranstaltungen des MA-Studiengangs:
In den ersten 3 Semestern belegen die Studierenden 9 Wahlpflichtfächer in den folgenden Disziplinen:
Spezialisierung in Linguistik und Didaktik

  • Theoretische Linguistik, angewandte Linguistik, Sprachanalyse und Anwendungen
  • Didaktik des Deutschen als Fremdsprache, interkulturelle Didaktik, Analyse der Unterrichtskommunikation

Spezialisierung in Literatur und Kulturwissenschaften

  • Deutsche/Deutschsprachige Komparatistik
  • Vergleichende Komparatistik
  • Theorie und Praxis der Übersetzung
  • Kulturwissenschaften

(mehr unter: Spezialisierungen)

Master-Abschlussarbeit (30 ECTS)
Die Master-Abschlussarbeit wird individuell verfasst. Das Thema wird im 3. Semester festgelegt, wenn der/die Studierende mindestens 6 der 9 Wahlpflichtveranstaltungen bestanden hat.
Sprache der MA-Abschlussarbeit: Deutsch oder Griechisch (auf Antrag des/der Studierenden und Beschluss der Abteilungsversammlung auch in einer anderen Sprache möglich).

Von den Studierenden am MA-Studiengang wird erwartet:

  • Regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
  • Verfassen einer Masterarbeit
  • Teilnahme am Kolloquium an beiden Spezialisierungen nachweislich in mindestens 10 Vorträgen
  • Mindestens eine Präsentation des jeweiligen Stands der eigenen MA-Abschlussarbeit im Kolloquium

Lehrveranstaltungen: Sie finden an bestimmten Tagen statt, in der Regel am Nachmittag, in der Spezialisierung „Literatur und Kulturwissenschaft“: montags und dienstags, in der Spezialisierung „Linguistik und Didaktik“: dienstags und mittwochs.
Möglichkeit der Flexibilität: bis zu 27 ECTS können mit Lehrveranstaltungen aus der anderen Spezialisierung oder aus anderen Masterstudiengängen belegt werden.

Potentielle Berufsfelder für die Absolvent*innen des MA-Studienganges

  • Im schulischen Primar- und Sekundarbereich:
    • als Lehrer*innen: MA-Abschluss und Doktortitel gelten als zusätzliche Qualifikationen bei den Einstellungskriterien
    • als Schulleiter*innen: MA-Abschluss und Doktortitel gelten als zusätzliche Qualifikationen bei den Einstellungskriterien
    • als Bildungskoordinator*innen (ehemals Schulrät*innen): MA-Abschluss (3,5 Punkte) und Doktortitel (6 Punkte) gelten als zusätzliche Qualifikationen bei den Einstellungskriterien
  • als Übersetzer*innen oder Redakteure von literarischen und anderen Texten für Verlage und als Redakteure von deutschsprachigen Publikationen
  • als Autor*innen von Lehrwerken und anderen Lehrmaterialien für Deutsch als Fremdsprache
  • für die Untertitelung von Filmen und Fernsehsendungen
  • in Forschungszentren, z.B. für Sprachverarbeitung
  • bei der Erstellung von Prüfungen/Tests für Sprachzertifikate
  • Kursleitung für Deutsch als Fremdsprache im Hochschulbereich
  • in Kulturzentren und bei der Organisation von Veranstaltungen
  • in Medien, Journalismus und Public Relations
  • in Wirtschaft und Handel
  • im Tourismus
  • etc.

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